betreuen, beraten, vertreten, kurz bbv.

Berufsbetreuung bedeutet für die bbv Klarheit gewinnen, auch über das, was wir nicht wissen. Gerade in unsicheren, schwierigen Lagen für Transparenz zu sorgen und dann zu kommunizieren. Das gibt Sicherheit und stellt Vertrauen wieder her.

Betreuung ist Veränderung. Wir bringen sie in Bewegung. Dabei arbeiten wir auf Augenhöhe mit den Menschen, stellen viele Fragen und hören sorgfältig zu. Vor allem das!

Wir, das ist das bbv-team um Andreas Hölder, Berufsbetreuer, Rechtsanwalt, Wirtschaftsjurist, Treuhänder mit jahrzehntelanger Berufserfahrung. Wir kümmern uns um Ihre sozialen und rechtlichen Belange und sind das Team an Ihrer Seite. 

Damit erfüllen wir nicht nur eine individuelle Funktion für Sie als Betreuten, sondern auch eine wichtige gesellschaftliche Funktion im System der sozialen Sicherung und Versorgung. 

Von den Amtsgerichten Ahlen, Bielefeld, Gütersloh, Warendorf, Beckum, Halle (Westf.) und Rheda-Wiedenbrück wird Herr Hölder regelmäßig als Berufsbetreuer bestellt. Er ist Mitglied im Berufsverband der Berufsbetreuer und hat für die professionelle Führung von Betreuungen schon früh einheitliche Qualitätsstandards eingeführt. Diese werden jährlich geprüft. Das Qualitätsmanagement ist nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert.

Ohne ein verantwortungsvolles Arbeiten auf allen Ebenen wäre dies nicht möglich – von der Betreuung bis hin zur Verwaltung. Das macht das Team stark für das sich ständig wandelnde Berufsbild des Berufsbetreuers und steigende Betreuungszahlen.

berufsbetreuung

Die Bestellung eines Berufsbetreuers ist erforderlich, wenn Sie infolge einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen und somit ganz oder teilweise auf Hilfe angewiesen sind.

Das Wesen der Betreuung besteht darin, dass ein Betreuer bestellt wird, der in einem genau festgelegten Umfang für und mit Ihnen handelt und Ihnen somit den notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge gewährleistet. Zielsetzung der Betreuungsarbeit ist es, den Betreuten ein möglichst normales und selbständiges Leben unter bestmöglichen Bedingungen im Rahmen der jeweiligen Erkrankung zu ermöglichen.
Das Wohl des Betreuten steht im Mittelpunkt aller anfallenden Aufgaben und es wird versucht, die Ressourcen der Betreuten zu stärken und Defizite durch angebotene bzw. vermittelte Hilfen auszugleichen.

Auch wenn Sie einen rechtlichen Betreuer haben, sind Sie weiterhin geschäftsfähig. Sie sind nicht entmündigt. Das ist in Deutschland abgeschafft!

Oft wird eine gesetzliche Betreuung durch andere Menschen angeregt. Durch ein Amt, einen Arzt/Klinik, ein Wohnheim etc.. Aber Sie können sich auch selbst Hilfe holen! Hierzu können Sie sich vor Ort von der Betreuungsbehörde beraten lassen oder aber direkt zum Betreuungsgericht gehen.

Ob eine Betreuung notwendig ist und wer diese übernimmt, prüft und entscheidet immer das Betreuungsgericht. In einem sog. Anhörungstermin wird mit Ihnen gemeinsam über den Hilfebedarf gesprochen. Das Gericht weist dem zukünftigen Betreuer dementsprechend die Aufgabenbereiche zu. Sobald wir vom Amtsgericht als Betreuer bestellt wurden, können wir in den bestellten Aufgabenbereichen aktiv werden. 

Wir unterstützen Sie bei Ihren Wünschen, begleiten und beraten Sie bei der Gestaltung Ihres Lebens und Ihrer Entscheidungen. Sollten Sie nicht mehr selbstbestimmt handeln können, erledigen wir dies in Abstimmung mit Ihnen und zu Ihrem Wohle. Wir treffen nur im Notfall Entscheidung ohne Ihre Zustimmung, z.B. bei medizinischen Notfällen oder akuten psychischen Ausnahmezuständen mit Selbst- oder Fremdgefährdung. Unser(e) Handeln/ Vertretung unterliegt der Aufsicht durch das Betreuungsgericht.

Als Betreuer prüfen wir, ob im Umgang mit Behörden oder Dritten eine Vertretung wirklich erforderlich ist oder ob Sie die Angelegenheit nicht auch selbstständig erledigen können. Damit respektieren und fördern wir die Eigenständigkeit der betreuten Person.

Neben der Führung beruflicher Betreuungen sind wir offen für die Ausführung betreuungsaffiner und eine ähnliche Eignung voraussetzender, sozialer Beratungs- und Unterstützungs- sowie rechtlicher Vertretungsleistungen, wie z. B. die Übernahme von Verfahrenspflegschaften oderTätigkeiten im Bereich der Jugendhilfe (Vormundschaften, Pflegschaften).

helfen & handeln

Folgende Aufgabenbereiche sind vorstellbar:

Gesundheitsvorsorge

Sie müssen in alle medizinischen Maßnahmen selbst einwilligen, solange Ihnen die Folgen und Tragweite bewusst sind. Solltest Sie diese Einsichtsfähigkeit nicht haben, werden wir stellvertretend für Sie einwilligen. Wir beziehen Sie dann in alle Aufklärungsgespräche und Entscheidungen aktiv mit ein. Sollte es dann im weiteren Verlauf um schwerwiegende Eingriffe gehen, holen wir uns stets eine Genehmigung des Betreuungsgerichtes.

Vermögenssorge

Unsere Aufgabe besteht in erster Linie darin, Ihr vorhandenes Vermögen zu sichern und Sie vor finanziellen Verlusten zu schützen. Daher erstellen wir am Anfang zusammen eine Übersicht Ihrer finanziellen Verhältnisse, die sich Vermögensverzeichnis nennt. Wir legen Ihnen in unserer weiteren Zusammenarbeit regelmäßig eine Abrechnung über Ausgaben und Einnahmen vor, damit Sie immer einen Überblick haben.

REGELUNG DES POSTVERKEHRS

In diesen Fällen helfen wir dem Betreuten, wenn er die für ihn bestimmte Post nicht verstehen, bearbeiten oder weitergeben kann und deswegen der Betreuer z. B. wesentliche finanzielle Angelegenheiten nicht wahrnehmen kann. Der Betreuer ist durch diesen Aufgabenkreis aber keinesfalls berechtigt, reflexartig die gesamte Post zu jedem Zeitpunkt zu überwachen. Die Postkontrolle ist nur im Rahmen des konkreten Fürsorgebedürfnisses – welches sich in jedem Einzelfall anders darstellen kann – notwendig und rechtmäßig.

VERTRETUNG

Um für Sie eine funktionierende Kommunikation mit Ämtern und Behörden zu erreichen, vertreten wir Sie vor diesen Institutionen. Wir verhindern somit, dass Sie von bürokratischen Hürden weitestgehend verschont werden. Sollten Sie sich in einem Heim oder in häuslicher Pflege befinden, vertreten wir Ihre Interessen gegenüber dem stationären Betreiber oder dem ambulanten Dienstleister. Im Streitfall vertreten wir Sie vor Gericht und können dabei von unserer jahrzehntelangen Prozesserfahrung profitieren.

WOHNANGELEGENHEITEN

Hier stehen alle Ihre rechtlichen Ansprüche im Fokus, um eine Anmietung, Erhaltung oder Abwicklung einer Wohnung zu ermöglichen. Ihre Wohnangelegenheiten werden natürlich absolut sensibel und diskret behandelt. Ein gutes Verhältnis zum Vermieter sowie eine rechtzeitige und gesicherte Kostenübernahme Ihres Wohnraums stehen für uns an oberster Stelle. Trotzdem können Sie natürlich immer noch alleine bestimmen, wer wann Ihre Wohnung betritt.

bbv akademie

Wir bieten regelmäßige Veranstaltungen, insbesondere zu allen betreuungsrechtlichen Themen an. Auch im Arbeits- und Insolvenzrecht sowie der außergerichtlichen Schuldenbereinigung und Einleitung von Insolvenzverfahren an. 
Zudem die Einführung, als auch Ausbau und Auditierung eines Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001: 2015.

Bei Interesse senden wir Ihnen gerne unverbindlich Informationen und Termine zu.

Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@bbv-team.de
Stichwort: Schulung

Die Schulungen/Weiterbildungen finden aktuell online, als auch unter Beachtung der Covid-19-Beschränkungen als inhouse-Schulungen statt.

Wir nehmen uns Zeit für Sie.

IMMER.ÜBERALL.

Wir kommunizieren offen, klar und zugewandt. Eine Email kann vieles verändern.
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